Lüftungskonzepte – zwischen Energieeinsparung und Wärmeschutz

Unzureichende Lüftung führt zur Bildung von Schimmelpilzen.

Die Energieeinsparverordnung fordert deshalb, dass ein erforderlicher Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Ein vollständiger Luftwechsel alle 2 Stunden gilt als anerkannte Regel der Technik. Gleichzeitig ist es Ziel der Wärmeschutzverordnung die Gebäudehülle möglichst Luftdicht zu bekommen. Je luftdichter die Gebäudehülle ist, desto weniger natürlicher Luftwechsel findet statt.

Lüftungskonzepte
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Seit 2009 zeigt die DIN 1946-6 Lösungsmöglichkeiten für einen ausreichenden Luftwechsel in Wohnräumen. Ein Lüftungskonzept ist für Neubauten generell, für Instandsetzung und Modernisierung unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich.
Wir erstellen auf Grundlage dieser Norm individuelle Lüftungskonzepte für Ihr Objekt.